Die Verdrängung jüdischer Bürger aus dem Wirtschafts- und Arbeitsleben

Text: Klaus Schäfer

Nur wenige Monate nach der Machtübernahme begannen die Repressionen gegen die jüdischen Bürger. Ziel war der Entzug der wirtschaftlichen Grundlage, um die Juden zur Emigration zu bewegen. Am 1. April 1933 rief der Hildesheimer Beobachter zum Boykott jüdischer Geschäfte auf. In der Nacht wurden die Scheiben von vielen jüdischen Geschäften eingeworfen. Die Polizei konnte die Täter angeblich nicht ermitteln. Am nächsten nahmen bewaffnete SA-Männer vor den Geschäften Aufstellung und behinderten die Kunden an das Betreten der Geschäfte. Am 12. April und am 31. Mai 1933 wurden erneut die Fensterscheiben vieler jüdischer Geschäfte eingeworfen.
Mit dem Gesetz zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ und dem über Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurden vielen jüdischen Ärzten und Rechtsanwälten die Existenzgrundlage weitestgehend entzogen. Die Anwälte verloren teilweise die Zulassung als Notar und als Anwalt im Landgerichtsbezirk Hildesheim. Die meisten Klienten mieden zudem die jüdischen Rechtsanwälte, weil sie fürchteten sonst ihre Erfolgsaussichten vor Gericht erheblich zu mindern. Die Betroffenen verloren so innerhalb kurzer Zeit bis zu 90 % ihrer bisherigen Einkünfte. Ähnlich ging es den jüdischen Ärzten, denen die Kassenzulassung entzogen wurde. Zudem wurde ihnen der Verkehr mit „arischen“ Ärzten untersagt, eine gegenseitige Vertretung und Überweisung war nicht mehr zulässig. Auch ihre Einkünfte gingen auf Dauer um bis zu 90 % zurück.
Auch die jüdischen Wandergewerbetreibende gerieten alsbald unter wirtschaftlichen Druck. Sie benötigten eine Legitimationskarte, die ihnen nun immer öfter verweigert wurde. Einige Betroffene wehrten sich erfolgreich juristisch dagegen, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gab. Aber bei allen gingen die ohnehin geringen Umsatzzahlen aufgrund des Boykotts immer stärker zurück.
Die meisten jüdischen Geschäfte überstanden noch die ersten Boykottmaßnahmen. In den Branchen, in denen jüdische Geschäfte bis dahin einen hohen Anteil hatten (z.B. Textil- und Modegeschäfte, Schuhgeschäfte und Viehhandlungen) gehörten 1933 noch 30,1 % jüdischen Inhabern, 1935 waren es noch 26,4 % und 1938 noch 4,7 %. Der größte Teil der Geschäfte wurde von „arischen“ Deutschen übernommen. Die Konditionen waren für die jüdischen Inhaber zumeist miserabel. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen versuchten unterschiedliche Akteure die Juden zur Aufgabe zu zwingen. Der Kreisamtsleiter der Nationalsozialistischen Handwerks,- Handels- und Gewerbeorganisation, Schlotter, nahm Ende November 1934 eine Überprüfung von jüdischen Modegeschäften vor. Der Reichsverband des deutschen Tabakhandles versuchte durch Anzeigen Stimmung gegen jüdische Geschäfte zu machen. Besonders aktiv war auch die Industrie- und Handelskammer. Sie drängte das Amtsgericht kontinuierlich zur Überprüfung der Eintragung jüdischer Firmen im Handelsregister. Auch der Reichsnährstand forderte seine Mitglieder auf Geschäfte und Kontakte mit Juden zu beenden. Auch für die Beschäftigten in den jüdischen Geschäften wurde die Situation zunehmend schwieriger. Die Anzahl der Beschäftigten nahm aufgrund der sinkenden Umsatzzahlen ständig ab. Auch die jüdischen Angestellten mussten sich zunehmend nach anderen Einkünften umsehen. Mit der Verordnung über die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben wurde im November 1938 die endgültige Schließung aller jüdischen Geschäfte und Firmen zum 1.1.1939 angeordnet.


Weiterlesen in:
Jörg Schneider, Die jüdische Gemeinde in Hildesheim 1871 – 1942, Hildesheim 2003
VVN, Verfolgung jüdischer Bürger/innen Hildesheims, Hildesheim 1988
Museumspädagogischer Dienst (Hrsg.),“.. auf freiem Platze als freier Tempel befreiter Bürger“, Aspekte jüdischen Lebens 1848 – 1938, Hildesheim 1993

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