Text: Klaus Schäfer
Die Arbeitsämter hatten während des NS-Regimes weitgehende Vollmachten und Kontrollmöglichkeiten. Sie waren Arbeitseinsatzbehörden und wiesen Betrieben, die im Sinne der Aufrüstung als relevant galten, Arbeitskräfte zu. Sie legten Arbeitsbücher für alle Registrierten an, in denen Infos zur Person, Ausbildung und alle bisherigen Beschäftigungen festgehalten wurden. Ab 1934 konnte durch das Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes der Zuzug von Arbeitskräften in bestimmte Gebiete gesperrt und die Abwanderung landwirtschaftlicher Arbeiter untersagt werden. Ab 1938 war ein Arbeitsplatzwechsel genehmigungspflichtig, d.h. wer kündigen wollte, brauchte die Genehmigung des Arbeitsamtes. Das Amt konnte zudem Dienstverpflichtungen vornehmen, überwachte die Löhne und verhängte Strafen.
In Hildesheim befand sich das Arbeitsamt ab 1936 in der Ohlendorfer Straße. Mit Beginn des Zwangsarbeitereinsatzes im September 1939 wurden auch die ausländischen Arbeitskräfte registriert und den rüstungswichtigen Betrieben zugewiesen. Im September 1939 organisierten Mitarbeiter des Hildesheimer Arbeitsamtes die Verteilung der ersten polnischen Zwangsarbeiter auf sieben Lager im damaligen Landkreis Hildesheim und auf sechs im Kreis Marienburg.
Im Mai 1944 war der Arbeitsamtsbezirk Hildesheim für insgesamt 77 900 Beschäftigte zuständig, fast 18 500 davon waren zivile ausländische Zwangsarbeiter, hinzu kamen ca. 8000 Kriegsgefangene.
Verstöße der ausländischen Arbeitskräfte, wie spätes Erscheinen, Fehler bei der Arbeit, nicht den Anforderungen entsprechende Arbeitsleistung, wurden rigoros geahndet. Ihnen drohte die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager oder ein Konzentrationslager.
Der Leiter des Hildesheimer Arbeitsamtes wandte sich 1942 an den Reichstreuhändler und beschwerte sich über zu geringe Strafen bei Verstößen.
Weiterlesen in:
„Schläge, fast nichts zu Essen und schwere Arbeit“, Hildesheimer Geschichtswerkstatt, Hildesheim 2002
Thimm, Barbara, „Spuren des Nationalsozialismus in Hildesheim“, Hildesheim 1999