Robert Heinrich Steinmeyer

Text: Thorsten Zwingelberg

Robert Steinmeyer wurde am 26.10.1884 in Hildesheim geboren und war für etwa ein Jahr Ortsgruppen- und Kreisleiter der NSDAP in Hildesheim-Stadt bzw. Hildesheim-Land.
Steinmeyer wurde als Sohn des Kriminalwachtmeisters Heinrich Steinmeyer geboren und besuchte zunächst die Bürgerschule am P.v.H. Nach dem frühen Tod des Vaters wurde Steinmeyer seit seinem 10. Lebensjahr im Militärwaisenhaus in Potsdam erzogen. Nachdem er verschiedene militärische Einrichtungen durchlaufen hatte, wurde er schließlich zum Kaiserin-Augusta-Garde-Grenadier Regiment 4 eingezogen. 1913 heiratete er seine Frau Elisabeth (geb. Strempel) und hatte mit ihr zwei Söhne, von denen der Jüngere im April 1945 in einem U-Boot in der Ostsee starb.
Laut eigenen Angaben zog Steinmeyer bereits 1929 nach Hildesheim zurück, laut eines Führungszeugnisses aus dem Jahr 1935 erfolgte der Umzug jedoch erst zum 1.4.1930. An diesem Tag übernahm Steinmeyer auch die ehrenamtliche Führung der NSDAP-Ortsgruppe Hildesheim (ggf. Ernennung erst am 15.7.1930) sowie die Leitung des Kreises Hildesheim-Land. Im Entnazifizierungsverfahren hatte Steinmeyer 1948 zunächst angegeben, diese Tätigkeit bis zum 1.11.1930 ausgeführt zu haben, während er tatsächlich bis 1.5.1931 im Amt blieb. Anschließend wurde er vom 1.5.1931 – 22.2.1932 Führer der SA und erreichte im Sturmbann II/164 den Rang eines Sturmführers bzw. Hauptsturmführers. Nach eigenen Angaben hatte Steinmeyer aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden müssen, tatsächlich waren politische Streitigkeiten die Ursache. Der Entnazifizierungsausschuss ging später davon aus, dass Steinmeyer auch in der Zeit von Ende 1938 – 1945 wieder in der SA Mitglied war – jedoch ohne Funktion.
Robert Steinmeyer, der im 1. Weltkrieg für Tapferkeit vor dem Feinde ausgezeichnet worden war und bis 1921 als Hauptmann in der Reichswehr gedient hatte, wurde im März 1931 Mitglied der NSDAP, von der er sich einen „Staat in Sauberkeit und Disziplin“ erhoffte. Allerdings geriet Steinmeyer Ende 1930 wiederholt mit Gauleiter Rust, dem späteren Regierungspräsidenten Hermann Muhs und dem späteren Bürgermeister Schmidt aneinander. Diese Konflikte führten dazu, dass Steinmeyer im Februar 1932 aus der NSDAP ausgeschlossen wurde. 1934 wurde der Beschluss des Kreisgerichts Hildesheim-Stadt durch das Gaugericht dahingehend abgeändert, dass der Ausschluss auf 3 Jahre befristet und mit dem Verbot verbunden wurde, Parteiämter zu bekleiden oder öffentlich zu reden. 1938 wurde Steinmeyer schließlich, offenbar ohne sein Zutun, wieder als Anwärter in die NSDAP aufgenommen. Später gab Steinmeyer an, dass er nach seinem Ausschluss unter ständiger Kontrolle der Gestapo gestanden habe, er nach der sog. Machtergreifung sogar in Schutzhaft genommen worden sei. Zusammen mit dem ehemaligen Parteigenossen Heinrich Brunke erreichte Steinmeyer im August 1936 die Entlassung Bürgermeister Schmidts. Im Entnazifizierungsverfahren stellte man 1949 dazu fest, dass er „damit allen seiner Zeit vom Nazismus nicht infizierten Bürgern […] einen nicht hoch genug zu wertenden Dienst erwiesen hat“.
1939 wurde Steinmeyer als Hauptmann zur 71. Infanterie Division eingezogen. Er blieb bis zum Ende Soldat und geriet in Stalingrad in Gefangenschaft. 1948 wurde er aus der russischen Kriegsgefangenschaft entlassen. Als überzeugter Anti-Kommunist hatte Steinmyier die Gründung des National-Komitees „Freies Deutschland“ und des Bundes Deutscher Offiziere sowie des Antifablocks miterlebt, sich jedoch stets davon distanziert. Er gehörte zu einer Gruppe von 120 Offizieren, die durch den russischen N.K.W.D. in Isolationshaft gehalten wurden und war dort vier Mal in den Hungerstreik getreten. Nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wurde Steinmeyer bald Mitglied der rechtsradikalen Deutschen Reichs-Partei.
In einem ersten Entnazifizierungsverfahren war Steinmeyer am 9. Mai 1949 zunächst als unbelastet in die Kategorie V eingestuft worden. Nach einer Dokumentenüberprüfung beim Document Center in Berlin wurde das Entnazifizierungsverfahren wieder aufgenommen. Der Grund dafür lag in den vielen Unstimmigkeiten in den Aussagen Steinmeyers. Dieser hatte sich 1934 in einer Beschwerde gegen seinen Parteiausschluss selber als „treuer Anhänger des Führers und fanatischer Kämpfer für den Nationalsozialismus“ dargestellt, der wiederholt verhaftet und von politischen Gegnern krankenhausreif geschlagen worden war. Die überdurchschnittlich guten Wahlergebnisse der Reichstagswahl 1930 seien vor allem auf seinen persönlichen Einsatz, der zum Verlust seiner Wohnung und zur Privatinsolvenz geführt habe, zurückzuführen. Bemerkenswert ist auch, dass sich Steinmeyer in diesem Schreiben mehrfach deutlich von Brunke distanziert – nach 1945 gehörte Brunke zu seinen Hauptentlastungszeugen im Entnazifizierungsverfahren und Steinmeyer betonte stets den gemeinsamen Kampf gegen verschiedene Nazigrößen der Region.
Steinmeyer gab im zweiten Entnazifizierungsverfahren an, dass er bei der Ausfüllung seines Fragebogens schlichtweg vergessen habe bestimmte Angaben (z.B. zu seinem Rang in der SA) zu machen. Angaben zu einer Gefängnisstrafe wegen seiner politischen Tätigkeit nach den Reichstagswahlen habe er „wider besseren Wissens gemacht“. Auch habe er, nicht wie 1934 angeführt, keinen Offenbarungseid geleistet, sondern dies nur als Entschuldigung gegenüber der Gauleitung angeführt – schließlich habe man die Leute beschwindeln müssen.
In verschiedenen Leumundszeugnissen war Steinmeyer stets als überzeugter Anti-Kommunist, Idealist und Monarchist bezeichnet worden, der „mehr Soldat als Politiker war“. Im Mai 1949 hatte Steinmeyer geäußert, dass der die Judenverfolgungsaktionen abgelehnt habe, „wie jeder anständige Mensch“.
Das zweite Entnazifizierungsverfahren am 17.1.1951 wurde wiederholt durch Zuschauer gestört. Offenbar auf „Einladung“ Steinmeyers befanden sich u.a. der 1. und 2. Vorsitzende des DRP Kreisverbandes Hildesheim, Mainzer und Hans Moebus, im Publikum. Nach Drohungen gegen den Öffentlichen Kläger D. Heckmann wurde Mainzer entfernt und zu einem Ordnungsgeld von 20,- DM verurteilt. Der Archtitekt Robert Koenig nannte Heckmann im Vorbeigehen „Dreckmann“ und der Zuschauer Rädecke äußerte: „Alle in der Entnazifizierung Beschäftigten müssen gehängt werden.“
Trotz der zahlreichen Ungereimtheiten, falschen und „vergessenen“ Angaben wurde Robert Steinmeyer auch im zweiten Entnazifizierungsverfahren in die Kategorie V eingestuft.
Sowohl Steinmeyer selbst als auch ein Großteil seiner Entlastungszeugen sahen den ehemaligen Ortsgruppenführer und Kreisleiter vor allem als Opfer der geschichtlichen Umstände und als einen „von großer vaterländischer Gesinnung beseelten“ Soldaten, dem in allen Systemen Unrecht getan wurde.


Quellen und weiterführende Literatur:
HStA H Best. Nds. 171 Hildesheim, Nr. 72692
Tobias Deterding, Die NSDAP in Hildesheim. Marbug 2005. Hier vor allem: S.33-40; S.47f; S.57-67.