Nationalsozialistische Gewaltverbrechen vor dem Landgericht Hildesheim 1948-1981

Text: Maximilian Kreuzberg

Nach dem Ende des „Dritten Reiches“ wurden die verantwortlichen Verbrecher der totalen Herrschaft strafrechtlich verfolgt und unterschiedlich bestraft.
Viele der NS-Führer entzogen sich ihrer Strafe durch Selbstmord, jedoch gab es auch Täter, die der Verfolgung entkamen und somit Straffrei blieben.
Auch das Landgericht Hildesheim hat eine Reihe von NS-Verbrechen bearbeitet.
Einige dieser NS-Verbrechen in Hildesheim sind zum Teil ausführlich in der Literatur vorhanden, wie zum Beispiel die Aufsätze von Markus Roloff und Kathrin Clausing.
Markus Roloff berichtet über 500 jüdische KZ-Häftlinge, welche 1945 unter erbärmlichen Umständen im Güterbahnhof in Hildesheim arbeiten mussten und willkürlich von Volkssturmmännern erschossen wurden.

Auch Hildesheim war in einigen Fällen der Tatort von NS-Verbrechen, welche größtenteils „Verbrechen der Endphase“ des Nationalsozialismus waren.
Zum Beispiel wurde 1951 ein Angeklagter vom Landgericht Hildesheim wegen Totschlags verurteilt und bekam eine Strafe von 5 Jahren Gefängnis.
Der Täter war ein Mitglied der NSDAP und ab Januar 1945 ein Mitglied des Volkssturms in Hildesheim.
Im Februar 1945 wurde der Bahnhof durch einen Bombenangriff getroffen und jüdische Häftlinge aus dem KZ Bergen-Belsen und KZ Groß Rosen wurden zur Aufräumarbeit verordnet.
Einer der Häftlinge hatte aus den beschädigten Waggons Konservendosen mit Erbsen geklaut und wurde von dem Angeklagten mit dem Tod bestraft, indem er ihn mit seiner Pistole erschoss.

In einem weiteren Fall vor dem Landgericht Hildesheim, führte zu einem Urteil, bei dem ein Beschuldigter wegen Totschlags verurteilt wurde.
Der Angeklagte war ein Flugzeugingenieur und Kompanieführer des „Volkssturms“ bei der Firma AEG in der Nähe des Ortes Königs Wusterhausen tätig.
Er erhielt den Auftrag bewaffnete ausländische Zivilarbeiter zu entwaffnen und deren Plünderungen zu verhindern.
Während die Baracken der Arbeiter nach Waffen und Lebensmitteln durchsucht wurden, schoss der Angeklagte mit seiner Waffe auf alle Zivilarbeiter, bei denen gestohlenes entdeckt wurde.
Vor dem Gericht gab der Täter an, dass er sich nicht mehr an die Tat erinnern könne, doch diese Aussage bewahrte ihn nicht vor einer Verurteilung.


Literatur:
Hildesheimer Jahrbuch für Stadt und Stift Hildesheim
Band 81, 2009
S. 157-172, „Nationalsozialistische Gewaltverbrechen vor dem Landgericht Hildesheim
1948-1981“, von Raimond Reiter

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